AGB
Übersicht
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Abwicklung Vertragsabschluss
4. Organisation & Infrastruktur
5. Änderung des Vertrags
6. Preisgestaltung bei Teilnahme von Kindern
7. Absage des Anlasses
8. Zahlungsmodalitäten
9. Gerichtsstand
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von Best Swiss Food GmbH an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
Best Swiss Food GmbH
catering.art of fondue.ch
Im Schörli 26
CH - 8600 Dübendorf
Handelsregister: CH-020.4.045.138-7
MwSt. - Nummer: CHE-493.660.261 MWST
Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00h bis 18:00h unter der Telefonnummer +41 43 543 12 10 sowie per E-Mail unter info@artoffondue.ch.
3. Abwicklung Vertragsabschluss
Best Swiss Food GmbH legt dem Kunden eine detaillierte Offerte vor, die auf Basis der Kundenwünsche erstellt ist. Nach Prüfung durch den Kunden und evtuellen Änderungen erhält der Kunde eine Auftrasbestätigung, mit deren Unterzeichnung und Eintreffen bei Best Swiss Food GmbH der Vertrag zustande kommt. Eine Bestätigung per E-Mail ist genügend.
4. Organisation & Infrastruktur
Dem Kunden obliegt folgende organisatorische Verantwortung, sofern einzelne Punkte nicht vertraglich anders geregelt sind.
> Wasser & Strom müssen funktionstüchtig vorhanden sein
> artoffondue.ch muss ungehindert Zufahrt zum Veranstaltungsort haben
> Heizungen sind Sache des Kunden
Abweichungen davon müssen in der Auftragsbestätigung in gegenseitigem Einverständnis vermerkt sein.
> Versicherungen für Sach & Personenschäden ist in der Verantwortung des den Vertag unterzeichneten Kunden, oder einer dafür bestimmten Person.
> Allfällige behördliche Bewilligungen sind Sache des Kunden. (Verlängerungen)
Für Wein und andere Getränke die der Kunde selbst mitbringt und durch den Caterer serviert werden, verlangt artoffondue.ch ein Zapfengeld, welches Vertragsbestandteil ist. Bestimmend jedoch ist immer die gegenseitig akzeptierte Offerte.
5. Änderungen des Vertrags
Änderung der Bestellung:
Änderungen von Speisen und Getränken müssen spätestens 5 Arbeitstage dem Caterer bekannt gegeben werden. Nachträgliche Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl muss Best Swiss Food GmbH spätestens 48 Stunden vor dem Anlass gemeldet werden. Nachträgliche Reduktionen der Teilnehmerzahl werden bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt.
6. Preisgestaltung bei Teilnahme von Kindern
Best Swiss Food GmbH gibt sich bewusst kinderfreundlich. Diese Bestimmung betrifft ausschliesslich das Essen und hat auf Getränke keine Wirkung. Die Abstufung der „Kinderpreise“ ist wie folgt:
Kinder bis 6 Jahre bezahlen nichts für Essen. Ausnahme sind spezielle Wünsche, welche vorher abgemacht werden müssen
Kinder ab Geburtstag 6 bis 12 Jahre bezahlen für das Essen 65 % des Erwachsenenpreises.
Kinder/Jugendliche ab Geburtstag 12 Jahre bezahlen den vollen Erwachsenenpreis
Es versteht sich von selbst, dass nur Ehrlichkeit diese Bestimmungen erhalten kann.
7. Absage des Anlasses
Löst der Kunde den Vertrag nachträglich teilweise oder ganz auf, werden die entfallenen Leistungen wie folgt in Rechnung gestellt:
* · Bis 20 Tage vor dem Anlass: keine Rechnungstellung.
* · 10-19 Tage vor dem Anlass: 30 % der vertraglich entfallenden Leistungen.
* · 4-9 Tage vor dem Anlass: 50 % der vertraglich entfallenden Leistungen.
* · 3-0 Tage vor dem Anlass: 100 % der vertraglich entfallenden Leistungen.
Bei ausserordentlichen Ereignissen kann in gegenseitigem Einverständnis eine Änderung dieser Bestimmungen erwirkt werden.
8. Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungen von artoffondue.ch sind in jedem Fall innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
Ausnahmen müsssen abgesprochen werden und sind nur möglich für Firmenkunden. Bestimmend ist immer die gegenseitig akzeptierte Offerte.
Verspätete Zahlung:
> Der erste Kontoauszug erfolgt per E-Mail 21 Tage nach Rechnnungsstellung.
> Ab dem 30. Tag nach dem Rechnungsdatum wird ein Verzugszins von 12%/Jahr verrechnet.
> Ab dem 45. Tag nach dem Rechnungsdatum wird zudem für jede Mahnung 20 CHF Spesen verrechnet, das erste Mal mit der 2. Mahnung 45 Tage nach dem Rechnungsdatum.
> Mit der dritten Mahnung nach 60 Tagen geht gleichzeitig eine Meldung mit Inkassoübergabe an unser Inkassobüro.
Wir sind davon überzeugt, dass diese restrektiv angewendeten Massnahmen bei Zahlungsverzug nicht nur zu unserem Schutz sind, sondern auch einen Einfluss haben auf eine positive Preisgestaltung was wiederum Ihnen, als pünktlicher Zahler zugute kommt.
art of fondue behält sich vor allem bei grösseren Caterings jederzeit das Recht vor, vom Kunden eine Akontozahlung von bis zu 40% des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen.
9. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen artoffondue.ch und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen artoffondue.ch und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Zürich, wobei der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand gemäss Art. 30 BV verzichtet.






